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Erweiterung bestehender Industrieflächen am Standort Ludwigsfelde Voruntersuchung Fläche "An der Eichspitze"

Auftraggeber: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Bearbeitungszeitraum: 2010- 2011

Aufgabenstellung: Ludwigsfelde stellt mit fünf großen Gewerbe- und Industriestandorten einen der herausragenden Regionalen Wachsturmkerne im Land Brandenburg dar, jedoch bieten die noch zur Verfügung stehenden Gewerbe- und Industrieflächen keine Möglichkeiten für weitere flächenintensive Ansiedlungen. Das einzig großflächige Angebot mit dem Brandenburg Park (67 ha) ist bereits durch ein Erschließungssystem parzelliert und besitzt planungsrechtlich nicht den Status eines Industriegebietes (GI). In der Logistikbranche bzw. bei der produktionsnahen Logistik geht der Trend jedoch verstärkt zu größeren Anlagen mit Flächenansprüchen von bis zu 10 ha (Bsp. VW und Siemens im Preußenpark).
Die Erweiterung des bestehenden Industriegebietes im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Anlagen lässt Synergieeffekte in Bezug auf eine effizientere Produktion sowie Ladungsbündelung und der Verlagerung von Straßenverkehren auf die Schiene erwarten, die an weiter entfernten Standorten nicht entstehen würden. Die Erarbeitung des Voruntersuchungsberichtes für die Fläche „An der Eichspitze“ ist eine Fortführung der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie.

Leistungsumfang: Der Voruntersuchungsbericht beinhaltete folgende wesentlichen Leistungsmerkmale:

  • Standortbeschreibung und Kriterien der Standortwahl
  • Prüfung der Konformität übergeordnete Planungen und landesplanerische Vorgaben
  • ökologische Bestandsaufnahme
  • Prüfung inneres Erschließungskonzept und äußere Anbindung (Verkehrskonzept)
  • Erarbeitung einer Einschätzung zur Arbeitsmarkt- und Fachkräftesituation
  • Verkehrswertermittlung und Eruierung der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer
  • vertiefte Kostenschätzung und Darstellung der Projektwirtschaftlichkeit
  • Trägerbeteiligungsverfahren der öffentlichen Aufgabenträger
  • Zusammenfassende Bewertung der Voraussetzungen für die Festlegung der Flächen nach § 165 BauGB

Mit Erarbeitung der Studie wurde eine bauplanungsrechtliche Grundlage geschaffen, die dem § 165 BauGB Abs. 4 entspricht. Die Stadt Ludwigsfelde hat jetzt die Möglichkeit, einen Beschluss über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs zu fassen.

Ansprechpartner:

Michael Schulz, Telefon: +49 331 20084-43, E-Mail: schulz(at)ipg-potsdam.de